ELEKTRONISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN: ERMÄSSIGTE MEHRWERTSTEUERSÄTZE NUN ANWENDBAR
Der EU-Rat hat eine Richtlinie angenommen, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften für Bücher und E-Books ermöglicht. Danach können die Mitgliedstaaten zukünftig ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auf elektronische Veröffentlichungen anwenden.
In Europa galt bis dato, dass die Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze nur bei Veröffentlichungen auf allen physischen Trägern ansetzen konnten. Dies galt jedoch nicht für elektronische Veröffentlichungen. Hier kam bislang der Mehrwertsteuer-Normalsatz zum Tragen, das heißt ein Mindestmehrwertsteuersatz von 15 %. Für gedruckte Bücher konnte hingegen ein ermäßigter Mindestsatz von 5 % zur Anwendung kommen. Um mit dem technologischen Fortschritt in einer digitalen Wirtschaft Schritt zu halten, sollen die Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit zur Anpassung der Mehrwertsteuersätze bekommen.
Hiermit beseitigen die EU-Finanzminister somit eine jahrelange unverständliche Ungleichbehandlung von Veröffentlichungen auf physischen Trägern und elektronischen Werken. Die Richtlinie ist am 04.12.2018 in Kraft getreten.
Hinweis: Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues Mehrwertsteuersystem eingeführt wird.