Unsichere Leistungserbringung: Vorsteuerabzug ausgeschlossen
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für eine Anzahlung ausgeschlossen ist, wenn der Unternehmer zum Zeitpunkt der Anzahlung gewusst hat, dass die Leistung voraussichtlich nicht erbracht wird. Hier ging es um eine GmbH & Co. KG, die als Besitzunternehmen und Organträgerin der QM GmbH fungierte. Die GmbH produzierte und verkaufte Lacke für…