Garten- und Landschaftsbau: Pflanzenlieferung und Gartenbauarbeiten einheitliche Leistung
Das Umsatzsteuergesetz sieht für die Lieferung von Pflanzen einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % vor. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kommt jedoch keine Steuersatzermäßigung in Betracht, wenn ein Garten- und Landschaftsbauer eine Gartenanlage erstellt und dabei die Lieferung der Pflanzen und die Gartenbauarbeiten „aus einer Hand“ erfolgen, so dass eine einheitliche komplexe Leistung…