Mindestbemessungsgrundlage: Lieferung von Strom und Wärme
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem Schreiben vom 07.07.2020 zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer geäußert und nimmt damit Bezug auf ein früheres BMF-Schreiben aus dem Jahr 2016. Die Finanzverwaltung stellt darin klar, dass bei der Lieferung von Strom und Wärme an einen zum…