Franchising: Nachträgliche Minderung des Vorsteuerabzugs bei Bonuszahlungen eines Dritten
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass weitergeleitete Bonuszahlungen vom Franchisegeber an den Franchisenehmer den Vorsteuerabzug nachträglich mindern können. Im Urteilsfall ging es um eine GmbH, die als Franchisenehmerin in ein Franchisesystem eingebunden war. Die Franchisegeberin handelte mit Lieferanten Konditions- und Rahmenvereinbarungen aus. Auf deren Basis erhielt die GmbH Rabatte und Bonuszahlungen. Diese Zahlungen richteten…