Nachlasspflegschaft: Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
Bei einem Erbfall können Nachlassverbindlichkeiten vom Erwerb abgezogen werden, wodurch sich die Erbschaftsteuer reduziert. Hierbei handelt es sich oft um Schulden des Erblassers. Auch die Bestattungskosten und die unmittelbar durch die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehenden Kosten können abgezogen werden, allerdings nicht die Kosten, die für die Verwaltung des Nachlasses anfallen. Das Finanzgericht…