GLÜCKSSPIEL: WIE LOTTOGEWINNE (NICHT) BESTEUERT WERDEN
Mit einem hohen Lottogewinn lässt sich der Traum von einer schicken Villa, einem teuren Sportwagen oder einer schnellen Luxusyacht leicht in die Tat umsetzen. Wer Glück im Spiel hat, wird auch vom Fiskus verschont, denn Lottogewinne sind in Deutschland nicht steuerpflichtig. Das Einkommensteuergesetz sieht zwar sieben verschiedene Einkunftsarten vor, Spielgewinne können aber in keine dieser Kategorien eingeordnet werden. Sie müssen daher nicht als Gewinn in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Hinweis: Außerhalb der Steuererklärung kann der Gewinn aber als Einkommen gelten, beispielsweise bei Hartz-IV-Empfängern bzw. Empfängern von Sozialleistungen. Sie müssen den Gewinn bei der Agentur für Arbeit melden und wegen des neuen Geldsegens in der Regel eine Kürzung ihrer Sozialleistungen in Kauf nehmen.
Wer seinen Gewinn ganz oder teilweise verschenkt, muss zudem schenkungsteuerliche Folgen einplanen. Für Geschwister, Eltern und Großeltern gilt zwar ein Freibetrag von 20.000 EUR (alle zehn Jahre), höhere Zuwendungen lösen dann aber Schenkungsteuer aus.
Steuerliche Probleme können auch auf private Tippgemeinschaften zukommen, die das Lottoglück ereilt hat: Die Aufteilung des Gewinns nach den jeweiligen Einsätzen der Spieler ist rechtlich problematisch, weil darüber kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Offiziell gewinnt nur derjenige, der den Tippschein bei der Lottoannahmestelle abgegeben hat. Der Gewinn der Mitspieler gilt dann wieder als Schenkung und kann bei entsprechender Höhe mit Schenkungsteuer belastet werden.