Verbilligte Verpachtung: Ortsübliche Miete darf nicht aus ertragsorientiertem Pachtwert abgeleitet werden
Nimmt das Finanzamt eine verbilligte Vermietung oder Verpachtung an, darf der Vermieter die Werbungskosten seines Mietobjekts nur anteilig steuerlich absetzen (für den entgeltlichen Teil). Bei der Prüfung, ob eine Vermietung verbilligt erfolgt, muss zunächst die ortsübliche Marktmiete ermittelt werden. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verdeutlicht, dass dabei die konkrete örtliche Marktsituation in den Blick…