Beschlagnahmtes Grundstück: Zwangsverwalter muss auf Vermietungseinkünfte entfallende Steuer zahlen
Finanzämter und Steuergerichte sollen die Vollziehung eines Verwaltungsakts aussetzen, wenn sie ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit haben. Die Überprüfung muss in einem summarischen (= überschlägigen) Verfahren erfolgen. Hinweis: Eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) bewirkt, dass die festgesetzten strittigen Steuerbeträge zunächst nicht gezahlt werden müssen, bis über den Einspruch oder die Klage entschieden ist. Ob ein…