Beschränkte Steuerpflicht: Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen sind abziehbar
Steuerzahler, die in Deutschland beschränkt steuerpflichtig sind (z.B. mangels inländischen Wohnsitzes), dürfen ihre Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen aufgrund einer Regelung im Einkommensteuergesetz nicht als Sonderausgaben abziehen. Bereits im Jahr 2018 hatte der Europäische Gerichtshof diese nationale Regelung aber torpediert und entschieden, dass sie im Widerspruch zur unionsrechtlich verbürgten Niederlassungsfreiheit steht. Nach Auffassung des Gerichts befindet…