Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung kann nicht erst in späterem Rechenschritt abgezogen werden
Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen (20 % der Arbeitskosten) wird nach dem Einkommensteuergesetz direkt von der berechneten tariflichen Einkommensteuer des Steuerzahlers abgezogen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass damit konkret die tarifliche Einkommensteuer gemeint ist, die sich aus der Anwendung des regulären Einkommensteuertarifs auf das zu versteuernde Einkommen ergibt. Liegt die…