Unterhaltszahlungen an Ex-Partner: Sonderausgabenabzug setzt Zustimmung des Empfängers voraus
Geschiedene und getrenntlebende Ehepartner gehen sich häufig möglichst aus dem Weg. Im steuerlichen Bereich sollten sie sich gleichwohl aber noch „zusammenraufen“ – insbesondere, um bei Unterhaltszahlungen eine steueroptimale Gestaltung herbeizuführen. Der Grund: Der unterhaltszahlende Ehepartner kann seine Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten nur dann als Sonderausgaben abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger diesem Antrag…