Kindergeldanspruch: Studienabbruch beendet Berufsausbildung vor formeller Exmatrikulation
Für volljährige Kinder besteht bis zu ihrem 25. Geburtstag ein Kindergeldanspruch, wenn sie bis dahin noch für einen Beruf ausgebildet werden. Hierfür ist es erforderlich, dass sie ihr Berufsziel noch nicht erreicht haben, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereiten. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt bei Studenten nicht allein die formelle Immatrikulation für einen Studiengang….