Nichterfüllte Masseschuld: Früherer Insolvenzschuldner kann sich Steuerzugriff nicht entziehen
Verbindlichkeiten, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Handlungen des Insolvenzverwalters entstehen oder anderweitig durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse begründet werden, sind sogenannte Masseverbindlichkeiten, die vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient werden. Auch Steuerschulden können Masseverbindlichkeiten sein. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass das Finanzamt seine Steueransprüche…