Steuerbefreiung bei Fahrschulen: Bescheinigung der Landesbehörde erforderlich
Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen die Leistungen eines Fahrschullehrers als steuerbefreit zu bewerten waren. Im vorliegenden Fall ging es um eine Fahrschule, die in den Streitjahren 2011 bis 2015 in ihren Umsatzsteuererklärungen Umsätze aus der Fahrschullehrertätigkeit zum allgemeinen Steuersatz erfasst hatte. Im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurde…