44-EUR-Freigrenze: Wann Krankenversicherungsschutz als Sachlohn steuerfrei bleiben kann
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern pro Monat Sachbezüge im Wert von maximal 44 EUR steuerfrei zuwenden. Geldzuwendungen fallen aber nicht unter diese Freigrenze, so dass Barlohn ab dem ersten Euro versteuert werden muss. Ob ein vom Arbeitgeber gewährter Krankenversicherungsschutz als Sachlohn unter die 44-EUR-Grenze fallen kann, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen untersucht. Demnach können…