Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Zeitwertguthabenmodell muss gesondertem Fremdvergleich standhalten
Selbständige und Gewerbetreibende schließen häufig Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen ab, um sich das bereits bestehende Vertrauensverhältnis in der Firma zunutze zu machen. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Lohnzahlungen an den Angehörigen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Die Finanzämter erkennen derartige Arbeitsverhältnisse aber nur an, wenn sie fremdüblich (= wie unter fremden Dritten) vereinbart…