STEUERTERMINE APRIL 2021
12.04. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.04.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für März 2021]
Veröffentlicht am: 15. Februar 2021
Veröffentlicht in: Allgemein