Betriebsanmeldung: Elektronische Übermittlungspflicht ab 01.01.2021 nur für bestimmte Einrichtungen
Mit dem sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, und zwar einen Monat nach Betriebseröffnung. Gleiches gilt für Kapital- und Personengesellschaften. Im Rahmen der e-Government-Strategie der Finanzverwaltung ist diese Anmeldespflicht dahingehend ergänzt worden, dass der Fragebogen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Das Bundesfinanzministerium…