Außerhäusliches Arbeitszimmer: Büroetage im Dachgeschoss eines Gesellschafter-Mehrfamilienhauses ist unbeschränkt abziehbar
Wer ein außerhäusliches Arbeitszimmer nutzt, unterliegt nicht den steuerlichen Abzugsbeschränkungen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten, und kann seine Raumkosten daher stets in voller Höhe steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Büroraum deutlich vom privaten Wohnbereich abgetrennt ist. Es darf also keine direkte Verbindung zu den Privaträumen bestehen. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss zur Anerkennung…