Einstufung einer Gesellschaft als Einrichtung des öffentlichen Rechts: BMF nimmt Stellung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 18.09.2019 auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einstufung einer juristischen Person des privaten Rechts als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts reagiert. Der EuGH hat bereits im Jahr 2015 entschieden, wie eine Tätigkeit, die darin besteht, dass eine Gesellschaft gegenüber einer Region gemäß Programmverträgen,…