EUROPÄISCHE KOMMISSION: VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN DEUTSCHLAND EINGELEITET

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Diskussionen zu Vertragsverletzungen, verspäteter oder unzutreffender Umsetzung von EU-Recht durch die EU-Staaten am 10.10.2019 fünf Entscheidungen für Deutschland veröffentlicht.

Eine Entscheidung betrifft den Bereich Steuern. Hier fordert die EU-Kommission Deutschland zum Widerruf einer gerade erst in Kraft getretenen Gesetzesänderung auf. Seit dem 01.10.2019 haften nach dem deutschen Recht die Betreiber eines Marktplatzes gesamtschuldnerisch für die Mehrwertsteuer auf Produkte, die von europäischen Unternehmen über den Onlinemarktplatz verkauft werden, sofern sie von Deutschland aus verbracht bzw. dorthin geliefert worden sind. Die Haftung kann nur dann vermieden werden, wenn der Betreiber eine schriftliche Bescheinigung vorlegen kann, die der auf dem Marktplatz tätige Verkäufer von der deutschen Steuerbehörde ausgestellt bekommt.

Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das europäische Diskriminierungsverbot. Diese Gesetzesänderung erschwere den Zugang europäischer Unternehmen zum deutschen Markt und konterkariere die europäischen Ziele und Strategien für den digitalen Binnenmarkt. Ferner hätten sich die EU-Mitgliedstaaten bereits auf effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs geeinigt. Diese sollen am 01.01.2021 in Kraft treten.

Hinweis: Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren.


Veröffentlicht am: 13. Dezember 2019
Veröffentlicht in: Umsatzsteuer