Verzinsung einer Vorsteuervergütung: Fristgerechtes Handeln kann keine Verletzung der Mitwirkungspflicht auslösen
Die Regelungen zum Vorsteuervergütungsverfahren für Unternehmer, die im sogenannten übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig sind (= im unionsrechtlichen Inlandsgebiet der übrigen EU-Mitgliedstaaten), sehen vor, dass der deutsche Fiskus die Ansprüche des Unternehmers auf Vorsteuervergütung mit 0,5 % pro Monat verzinst. Hinweis: Der Zinslauf beginnt mit Ablauf von vier Monaten und zehn Werktagen nach Eingang des Vergütungsantrags beim…