Steuerbefreiung bei grenzüberschreitender Güterbeförderung: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung um sechs Monate
Das Bundesfinanzministerium hat am 02.06.2020 die Nichtbeanstandungsregelung für die Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Güterbeförderung verlängert. Nach dem Umsatzsteuergesetz sind grenzüberschreitende Güterbeförderungen, die sich auf Gegenstände der Ein- und Ausfuhr beziehen, unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei. Der Europäische Gerichtshof hat bereits zuvor entschieden, dass die in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie enthaltene Steuerbefreiung nicht für…