Einspruch gegen Säumniszuschlag: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, mit dem die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags in Höhe von 4,50 EUR geltend gemacht wird, kein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Im Streitfall ging es um eine AG, die einen Abrechnungsbescheid vom Finanzamt erhielt, in dem ein Säumniszuschlag zur Umsatzsteuer für das Jahr 2020 in Höhe von 4,50 EUR festgesetzt…