EU-Rahmenprogramm: Finanzhilfen können umsatzsteuerbar sein
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit Schreiben vom 16.06.2022 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zahlungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen geäußert. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend geändert. Das BMF stellt zunächst klar, dass Zahlungen von Finanzmitteln im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen, die den Teilnehmern für Forschungs- und Innovationstätigkeiten innerhalb der Rahmenprogramme der EU bereitgestellt werden, als echter nichtsteuerbarer Zuschuss…