Soll-Besteuerung: Aufgeschobene Fälligkeit einer Einnahme schiebt Umsatzsteuerentstehung nicht hinaus
Die Umsatzsteuer entsteht in der Regel mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die jeweilige Leistung ausgeführt worden ist (Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten). Die Steuerschuld wird in diesem Fall also bereits auf Beträge berechnet, die das Unternehmen noch gar nicht erhalten hat. Hinweis: Da diese sogenannte Soll-Besteuerung die Liquidität bedrohen kann, dürfen kleinere Unternehmen…