Umsatzsteuervergünstigungen für NATO-Hauptquartiere: Aktualisierte Liste
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.04.2023 ein Schreiben zu den Umsatzsteuervergünstigungen aufgrund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere veröffentlicht. Die Finanzverwaltung hatte bereits mit Schreiben vom 08.08.2017 aufgelistet, was als NATO-Hauptquartier definiert wird. Mit Schreiben vom 08.02.2021 wurde das „Standing Joint Logistics Support Group Headquarters, Ulm“ als NATO-Hauptquartier anerkannt und die Liste entsprechend vervollständigt….