Fristberechnung: Silvester gilt nicht als gesetzlicher Feiertag
Sobald für einen Besteuerungszeitraum die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, darf für diesen keine Steuerfestsetzung mehr ergehen oder geändert werden. Die Frist beträgt im Regelfall vier Jahre, im Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung fünf Jahre und bei einer Steuerhinterziehung sogar zehn Jahre. Fällt das reguläre Fristende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so greift für die Festsetzungsfrist…