Einnahmenüberschussrechner: Wann auf eine Anlage EÜR verzichtet werden kann
Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Selbständige und Gewerbetreibende ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) grundsätzlich in einer standardisierten Anlage EÜR erfassen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Hinweis: Die bisherige Vereinfachungsregelung, nach der bei jährlichen Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR eine formlose EÜR (z.B. eine Excel-Aufstellung) von den Finanzämtern akzeptiert wurde, besteht nicht mehr. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein…