Verfahrensrecht: Keine offenbare Unrichtigkeit bei falscher Eintragung
Fehler können jedem mal passieren. Leider sind selbst steuerliche Berater und ihre Mitarbeiter nicht davor gefeit. So hatte die Angestellte eines Steuerberaters Versicherungsbeiträge eines Mandanten über mehrere Jahre in die falsche Zeile der Einkommensteuererklärung eingetragen, wodurch sich ein steuerlicher Nachteil für den Mandanten ergab. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) musste entscheiden, ob der Fehler korrigiert werden…