Angabe vergessen: Bescheidänderung bei nachträglich bekanntgewordener Abzugsmöglichkeit
Ein bereits erlassener, bestandskräftiger Bescheid kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn im Nachhinein neue Tatsachen bekanntwerden, die beim Bescheiderlass noch unbekannt waren. Wenn sich hieraus für den Steuerpflichtigen eine geringere Steuer ergeben würde, ist außerdem relevant, dass der Steuerpflichtige nicht selbst daran schuld ist, dass die Tatsachen vorher…