Kein Verfahrensmangel: Klageabweisung ohne ausdrücklichen Antrag des Beklagten ist zulässig
Gegen ein finanzgerichtliches Urteil können Prozessbeteiligte in Revision gehen, sofern das Finanzgericht (FG) oder der Bundesfinanzhof (BFH) diese zugelassen hat. Nach der Finanzgerichtsordnung (FGO) muss die Revision zugelassen werden, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erfordert oder ein Verfahrensmangel geltend gemacht…