Übersehenes Vermietungsobjekt: Finanzamt darf Steuererstattung nicht zurückfordern
Steuererstattungen gehören wohl zu den positivsten Signalen, die ein Finanzamt einem Steuerzahler senden kann. Dementsprechend groß ist der Unmut, wenn die Erstattung vom Amt später wieder zurückgefordert wird. Dem Bundesfinanzhof (BFH) lag nun ein Fall vor, in dem ein Ehepaar die Vermietungseinkünfte der Ehefrau zunächst sehr „eigenwillig“ in der Einkommensteuererklärung deklariert hatte: Statt die Anlage…