„Brücke in die Steuerehrlichkeit“: Zahl der Selbstanzeigen ist in Niedersachsen weiter rückläufig
Wenn Steuersünder mit einer Selbstanzeige „reinen Tisch“ gegenüber dem Finanzamt machen, winkt ihnen Straffreiheit. Bereits zum 01.01.2015 hatte der Gesetzgeber aber die Voraussetzungen hierfür verschärft. Seitdem ist der Eintritt der Straffreiheit daran geknüpft, dass der Steuersünder seine steuerlichen Verfehlungen der letzten zehn Kalenderjahre komplett offenbart. Spielt er nur teilweise mit offenen Karten, bleibt die gewünschte…