Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Rückerwerb eines Miteigentumsanteils
Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden. Das kommt in den besten Familien vor. Wenn während der Ehe gemeinsames Eigentum angeschafft wurde, kann es bei einer Scheidung manchmal Probleme geben. Erwirbt im Fall einer Scheidung der eine Ehegatte vom anderen dessen Teil des Objekts, fällt wenigstens keine Grunderwerbsteuer an. Dies ist ein kleiner Trost. Aber wie weit reicht…