Mobile Hauskrankenpflege: Schadet eine Darlehensvergabe der Gewerbesteuerfreiheit?
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, dann sind Sie in der Regel auch gewerbesteuerpflichtig. Als Ausnahme von dieser Regel sind unter anderem Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen von der Gewerbesteuer befreit. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste in einem Streitfall entscheiden, ob die steuerfreie Tätigkeit solcher Einrichtungen auch das Erzielen von Zinserträgen und Provisionen…