Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer trotz kurzfristiger Reinvestition
Wird ein Grundstück von einer Privatperson vermietet, fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an. Gewerbesteuer muss hierfür allerdings nicht gezahlt werden. Vermietet dagegen ein Unternehmen als einzige Tätigkeit ein Grundstück, ist dies gewerbesteuerpflichtig. Damit zwei gleiche Tätigkeiten steuerlich nicht unterschiedlich behandelt werden, hat der Gesetzgeber die erweiterte Kürzung eingeführt. Das bedeutet, dass vom Gewinn der Anteil…