Einkommensteuer: Kein Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Renten bei Betriebsaufgabe
Verkauft man ein Unternehmen, kann man vereinbaren, dass man statt eines Einmalbetrags laufende Zahlungen erhält (z.B. über einen Zeitraum von zehn Jahren monatlich einen bestimmten Betrag). Der Verkäufer kann dann wählen, ob er den Veräußerungspreis sofort oder die Rentenzahlungen jährlich versteuern will. Aber gilt dieses Wahlrecht auch, wenn man den Betrieb vor der Veräußerung aufgegeben…