Privates Veräußerungsgeschäft: Welche Zeitpunkte zur Bestimmung der Zehnjahresfrist maßgeblich sind
Werden Immobilien des Privatvermögens veräußert, müssen erzielte Wertsteigerungen als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist kürzlich der Frage nachgegangen, welche Zeitpunkte konkret für die Bestimmung dieser Spekulationsfrist maßgebend sind. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Ehepaar am 07.01.2003 ein Mietobjekt in…