Beamtenrechtliches Sterbegeld: Pauschale Zahlung ist nicht steuerfrei
Beamtenrechtliche Sterbegelder, die sich pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen, sind nicht steuerbefreit. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte eine Erbin, deren verstorbene Mutter zu Lebzeiten als Ruhestandsbeamtin des Landes Nordrhein-Westfalen eine Pension bezogen hatte. Nach beamtenrechtlichen Grundsätzen stand den Erben ein Sterbegeld in Höhe…