Kein Kindergeld für Zeitsoldaten: Einzelne Lehrgänge ergeben noch keine Berufsausbildung
Mit dem 18. Geburtstag eines Kindes entfällt für dessen Eltern nicht zwingend der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge. Beide Vergünstigungen können noch bis zum 25. Geburtstag des Kindes fortbezogen werden, wenn das Kind in dieser Zeit für einen Beruf ausgebildet wird. Ob eine solche Berufsausbildung im kindergeldrechtlichen Sinne vorliegt, führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen…