Immobilien: Wohnrechtsbelastung blockiert Einkünfteerzielungsabsicht
Wer ein Haus oder eine Wohnung vermieten will, ist in der Regel daran interessiert, die laufenden Grundstücksaufwendungen möglichst frühzeitig als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften abzuziehen. Der so generierte Verlust kann direkt mit anderen positiven Einkünften desselben Jahres (z.B. Arbeitslohn) verrechnet oder als steuerlicher Verlust vor- bzw. zurückgetragen werden. Ist eine erworbene Immobilie allerdings durch…