Insolvenzverwalter: Anstellung führt zu gewerblichen Einkünften
Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte und ähnliche privilegierte Berufszweige genießen einen steuerlichen Vorteil, den Gewerbetreibende wie zum Beispiel Handwerker oder Händler nicht haben: Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Doch dieser Vorteil kann auch ganz leicht und ganz schnell wegfallen. Wenn auch nur geringe Einkünfte der Freiberufler gewerblich sind, färbt das auf alle anderen Einkünfte ab….