Heizungsbrennstoff: Lieferung von Holzhackschnitzeln unterliegt 19%igem Umsatzsteuersatz
Knapp daneben ist auch vorbei – diese Volksweisheit trifft auch auf einen Unternehmer aus Niedersachsen zu, der die Lieferung von Holzhackschnitzeln mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % versteuern wollte. Er hatte die Schnitzel aus bei Waldarbeiten angefallenem Holz gewonnen und in getrockneter Form (Sorte 2) oder getrockneter und gesiebter Form (Sorte 3) als Heizungsbrennstoff vertrieben….