Bauträger: Rechtswidrige Besteuerung kann ohne Einschränkungen korrigiert werden
Sind Bauträger bislang rechtsirrig davon ausgegangen, dass sie als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer für von ihnen bezogene Bauleistungen schulden, können sie das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkungen geltend machen – dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden und sich damit den einschränkenden Regelungen der Finanzverwaltung entgegengestellt. Diese Rechtsprechung ist nahezu für die gesamte Bauträgerbranche relevant,…