Kranken- und Pflegeversicherung: Wann Eltern die Beiträge ihres Kindes (nicht) absetzen können
Neben den eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen können Eltern auch die Beiträge ihres Kindes als eigene Sonderausgaben absetzen, sofern sie die Beiträge im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung getragen haben und das Kind steuerlich anerkannt ist. Wo die Fallstricke dieser Regelung liegen, zeigt ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH), bei dem ein volljähriges (steuerlich anerkanntes) Kind im elterlichen…