Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Zehntageszeitraum für Fälligkeit gilt trotz Feiertag
Unternehmer mit Einnahmenüberschussrechnung können ihre Betriebsausgaben in aller Regel im Kalenderjahr der Zahlung absetzen. Eine Ausnahme von diesem sogenannten Abflussprinzip gilt für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Diese Ausgaben können im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abgezogen werden, selbst wenn sie beim Unternehmer schon kurze Zeit vor Beginn oder erst kurze Zeit nach Beendigung des entsprechenden…