EÜR 2018: Anlage SZ berücksichtigt neue BFH-Rechtsprechung
Einzelunternehmen mussten bisher zur Ermittlung ihrer steuerlich nicht abziehbaren Schuldzinsen die Anlage SZE zu ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen. Anstelle dieser Anlage müssen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2018 nun die neue Anlage SZ abgeben. Sie berücksichtigt die Grundsätze, die der Bundesfinanzhof (BFH) 2018 zur Begrenzung der kumulierten Überentnahmen auf den kumulierten Entnahmenüberschuss aufgestellt hat….