Kein Aufgabegewinn: BFH beleuchtet Grundsätze zur Betriebsunterbrechung
Im Fall einer Betriebsaufgabe muss der Unternehmer einen Aufgabegewinn versteuern, in den unter anderem die Erlöse aus dem Verkauf der betrieblichen Wirtschaftsgüter und der gemeine Wert der ins Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter einfließen. Gewinnmindernd wirken sich dabei die Aufgabekosten und der (Buch-)Wert des Betriebsvermögens im Zeitpunkt der Aufgabe aus. Eine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe liegt noch nicht vor,…