Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen: EU-Kommission schlägt Umsatzsteuerbefreiung vor
Die Europäische Kommission hat am 24.04.2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, nach der Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern befreit werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen. Mit diesem Vorschlag soll eine Gleichbehandlung der Verteidigungsbemühungen im Rahmen der NATO…