Entfernungspauschale: Bei Fahrgemeinschaften profitiert jeder Mitfahrer
Wenn Arbeitnehmer eine Fahrgemeinschaft bilden, profitieren sie gleich doppelt: Sie sparen nicht nur Kosten, sondern können obendrein alle die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen. Nach dem Einkommensteuergesetz ist es für diesen pauschalen Ansatz unerheblich, ob der Arbeitnehmer selbst fährt oder sich im Auto eines anderen mitnehmen lässt. Wie bei Alleinfahrern kann…