Hotelbranche: Umsatzsteuerliche Bewertung eines Frühstücks
In der Hotelbranche unterliegen Übernachtungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, ein Frühstück dagegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Sofern präzise Schätzungen ausscheiden, stellt sich die Frage, nach welcher Methode die Hotelumsätze in Frühstücks- und Übernachtungsleistungen aufzuteilen sind. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) beanstandet es nicht, eine Aufteilung in Frühstücksleistungen von 20 % und Übernachtungsleistungen von…